
Der Denkmalstein für die standrechtlich Erschossenen auf dem Friedhofsgelände an der Ludwigsfeste
Denkmal für die standrechtlich Erschossenen
Viele Vorkämpfer:innen der Demokratie haben in der Revolution 1848/1849 ihr Leben gelassen. Lange galten sie als Menschen, an die nicht offiziell erinnert werden sollte. In Rastatt entstand Jahrzehnte nach der Erschießung von Revolutionären ein Denkmal.
5.000 Demokrat:innen stellten sich in Rastatt im Rahmen der Reichsverfassungskampagne den herangezogenen preußischen Truppen entgegen. Nach der Niederschlagung ihrer Gegenwehr sprach das örtliche Standgericht 26 Zuchthausstrafen und 21 Todesurteil aus. 19 Revolutionäre wurden erschossen. Ohne Särge wurden sie auf dem Friedhof in Rastatt beerdigt. Nichts sollte mehr an sie und ihre Taten erinnern.
Im Jahr 1874 wurden die Gräber mithilfe von Blechschildern sichtbar gemacht. 1894 gestattete der Gemeinderat von Rastatt ein Sammelgrab. Politische Kundgebungen blieben weiterhin streng untersagt. Der Gedenkstein, der heute die Grabstätte kennzeichnet, kam erst in den Folgejahren hinzu.